
Allgemeine Liefer- und
Zahlungsbedingungen
(AGB)
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von M&M Precision Works (im Folgenden „M&M“) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, M&M stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebote und Aufträge
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Angebote von M&M sind freibleibend, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von M&M oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
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An Zeichnungen, Mustern, Kalkulationen, CAD-Daten und anderen Unterlagen behält sich M&M Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
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Für vom Kunden vorgegebene Materialien, Zeichnungen oder Muster übernimmt M&M keine Haftung für deren Richtigkeit oder Eignung.
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Für Oberflächen, wie z.B. chem. Nickel / Gold gelten Tagespreise. Es zählt der Tag des Auftrags an den Oberflächendienstleister durch PTF, nicht der Kundenauftrag oder die Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung kann hierdurch geändert werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder einer gesonderten Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu begleichen.
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Bei Zahlungsverzug ist M&M berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten und Vorauszahlung zu verlangen.
§ 4 Lieferung und Lieferzeiten
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Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von M&M ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Bereitstellung der Ware in unserem Werk.
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Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden (z. B. Freigaben, Unterlagen) voraus.
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Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände (z. B. Maschinenausfall, Materialengpässe, Transport- oder Logistikprobleme) verlängern die Lieferfristen angemessen.
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Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll und zumutbar sind. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.
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§ 5 Gefahrübergang, Verpackung und Versand
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, wenn die Ware dem Kunden oder dem Transporteur übergeben wurde, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
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Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Kunde. Dies gilt auch für Teillieferungen, soweit diese auf Wunsch oder im Interesse des Kunden erfolgen. Sonderverpackungen oder besondere Versandarten erfolgen ausschließlich auf Wunsch und Kosten des Kunden.
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Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Lieferung zusätzlich gegen Transportschäden versichert.
§ 6 Mängel und Gewährleistung
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Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Später entdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
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Bei berechtigten Mängeln leistet M&M nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Ein Rücktritt oder eine Minderung ist nur zulässig, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist oder von M&M verweigert wird.
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Für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Montage oder Veränderungen durch den Kunden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
§ 7 Haftung
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M&M haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet M&M nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 8 Werkzeuge und Hilfsmittel
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Vom Kunden beigestellte Werkzeuge, Vorrichtungen oder Hilfsmittel werden maximal 3 Jahre nach der letzten Lieferung aufbewahrt. Danach kann M&M deren Rücknahme verlangen oder die Entsorgung vornehmen.
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Die Versicherung solcher Werkzeuge obliegt dem Kunden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von M&M.
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Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Hierbei tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages an M&M ab.
§ 10 Gerichtsstand und Recht
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand ist der Sitz von M&M Precision Works.
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Gersdorf, 01. September 2025